Arbeitsbereich II

Inklusion im Kontext rechtswissenschaftlicher und sozialphilosophischer Analysen

Inklusion im Sinne einer diskriminierungsfreien und gleichberechtigten Zugänglichkeit und Ausgestaltung sozialer Systeme ist ein menschenrechtsbasierter Prozess. Im Zentrum internationaler Menschenrechtspakte stehen die Diskriminierungsverbote aufgrund von ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Geschlecht und Behinderung. Inklusion kann damit als ein tragendes Prinzip des Menschenrechtsschutzes verstanden werden, das juristisch erstmals in dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) aus dem Jahr 2006 verankert ist. Sie stellt gleichzeitig einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Behinderung dar und verfolgt einen Diversitäts-Ansatz, der inklusive Veränderungen sozialer Systeme verlangt.

Wesentliche Fragen des Rechts auf gleichberechtigte Teilhabe am Bildungssystem und in Bezug auf die Realisierung von Chancengleichheit sind noch ungeklärt und beschäftigen Rechtsprechung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft in einem dynamischen und hochaktuellen Feld. Zugleich verweisen sie aus sozialethischer Perspektive u.a. auf Prinzipien der Anerkennung und Gerechtigkeit.

Nicht zuletzt bilden die Implementation von Menschenrechten und dessen Monitoring, das in den UN-Konventionen als eine ausdrückliche Verpflichtung der Vertragsstaaten verankert ist, einen zentralen Fokus des Arbeitsbereichs.

Mitglieder des Arbeitsbereichs:

Jan Hauke Behrendt (Sprecher des Arbeitsbereichs)

Aliyeh Yegane
Anne Piezunka
Jakob Geweke
Tessa Hillermann
Katja Stoppenbrink
Gen Eickers